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Maximale Arbeitszeit bei zwei AG -- Entlassung wegen abträglicher Nebenbeschäftigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 180 Heft 4 v. 15.4.1996

§ 2 Abs 2 AZG
§ 82 lit e 2. Tatbestand GewO

1. Wird ein AN bei mehreren AG beschäftigt, so dürfen die Beschäftigungen zusammen die gesetzliche Höchstgrenze der Arbeitszeit gem § 2 Abs 2 AZG nicht überschreiten. Das Verbot verletzt jener AG bei dem die höchstzulässige Arbeitszeit überschritten wird.

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