Gemäß Lehre und Judikatur müssen die Dauer der Befristung und die Möglichkeit einer Kündigung in einem angemessenen Verhältnis stehen1).
Linz
Nach den Lehrplänen berufsbildender Schulen sind Ferialpraktika von jeweils zweimonatiger oder dreimonatiger Dauer vorgesehen, die zu beachtende Kündigungsfrist für Praktika außerhalb des AngG wird regelmäßig die Höchstdauer von 14 Tagen nicht überschreiten. Im Hinblick auf die Relation 2 : 9 bzw 2 : 13 Wochen sahen Vertragsmuster der Wirtschaftskammer OÖ bisher „Höchstbefristungsregelungen“2) vor.