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EuGH: Vorsteuerabzug auch für „erfolglose Unternehmer“

SteuerrechtMartin Jann, Josef SchuchRdW 1996, 132 Heft 3 v. 15.3.1996

Der BFH hat unlängst die Auffassung vertreten, dass erfolglose Unternehmungsgründungen, die über Vorbereitungshandlungen nicht hinausgegangen sind, keine Unternehmereigenschaft begründen; daher gebe es auch keinen Vorsteuerabzug. Der EuGH hat diese Rechtsprechung korrigiert.

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