Der EuGH judiziert seit 1990, dass Differenzierungen zwischen Frauen und Männern im Bereich der betrieblichen Altersversorgung unzulässig sind. Spätestens seit dem EU-Beitritt stellt sich das Problem der Anpassung vieler österr Pensionsstatute an diese Rsp. Der folgende Beitrag weist auf die wesentlichen arbeits-, handels- und steuerrechtlichen Anpassungsschritte hin. Vgl dazu auch die Beiträge in RdW 1995, 306, und RdW 1994, 50 ff.