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Verstärkter Senat: Verjährungsbeginn

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 111 Heft 3 v. 15.3.1996

§ 1478 ABGB, § 1489 ABGB
§ 852 BGB

Die kurze Verjährung von Ersatzansprüchen (§ 1489 1. Satz ABGB) beginnt nicht vor dem tatsächlichen Eintritt des Schadens zu laufen.

OGH 19.12.1995, 1 Ob 621/95 verst Senat

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