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Umgründung: „Toleranzerlass“ gilt auch für Zusammenschluss und Realteilung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 95 Heft 2 v. 15.2.1996

Art IV UmgrStG, Art V UmgrStG

Die Sanierungsmöglichkeit laut Z 1 der (BMF-)Erledigung vom 20. 6. 1995, GZ 06 8601/1-IV/6/95, („Toleranzerlass“) ist nicht nur auf die Einbringungen iSd Art III UmgrStG zu beziehen, sondern - wie die Z 2 erkennen lässt - auch auf Zusammenschlüsse iSd Art IV und Realteilungen iSd Art V, die eine (Teil)Betriebsübertragung eines protokollierten Unternehmers und/oder einer protokollierten Personengesellschaft zum Gegenstand haben und als vom Firmenbuch einzutragende Maßnahme iSd § 3 Z 15 des Firmenbuchgesetzes bisher nicht angemeldet wurde.

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