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Basispauschalierung nach entgeltlichem Betriebserwerb: Vorjahresumsatz des Veräußerers unmaßgeblich

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 93 Heft 2 v. 15.2.1996

§ 17 Abs 2 Z 2 EStG

Bei Einkünften aus einer betrieblichen Tätigkeit können die Betriebsausgaben im Rahmen der Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs 3 EStG mit einem Durchschnittsatz von 12 % der Umsätze ermittelt werden. Die Anwendung dieser Basispauschalierung setzt ua voraus, dass die Umsätze des vorangegangenen Wirtschaftsjahres nicht mehr als 3 Mio S betragen (§ 17 Abs 2 Z 2 EStG 1988).

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