§ 29 AngG, § 34 AngG
§ 44 IPRG
1. Da die Kollisionsnorm des § 44 IPRG an das Vorliegen eines Arbeitsvertrages anknüpft, ist dieser Tatbestandsbegriff zunächst nach inländischem Sachrecht zu beurteilen.
2. Die Verweisung nach § 44 IPRG umfasst nur den privatrechtlichen Bereich des Arbeitsrechtes, nicht aber die Normen des Arbeitsverfassungsrechtes über den Kündigungsschutz, für die das Territorialitätsprinzip gilt.