§ 1486 ABGB
§ 6 AngG, § 27 Z 1 AngG
§ 3 ArbVG
1. Wenn eine kollektivvertragliche Verjährungsregelung besteht, steht den Parteien des Arbeitsvertrages gem § 3 Abs 1 ArbVG keine Befugnis zur weiteren Kürzung der Frist zur Geltendmachung der Ansprüche mehr zu.