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„PRO“ als Bezeichnung für Zeitschrift genießt Titelschutz

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 63 Heft 2 v. 15.2.1996

§ 80 UrhG

Titelschutz nach § 80 UrhG setzt Unterscheidungskraft des verletzten Zeichens voraus. Der Titel „PRO“ als Bezeichnung einer Zeitschrift ist, obwohl dieses Wort in der deutschen Alltagssprache laufend verwendet wird, durchaus originell und keinesfalls bloß beschreibend.

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