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Bloßer Hinweis auf AGB reicht für Gerichtsstandvereinbarung nicht aus

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 59 Heft 2 v. 15.2.1996

§ 104 JN
§ 864a ABGB

Eine Parteienerklärung ist nur insoweit urkundlich nachgewiesen, als ihr Inhalt durch die folgende Unterschrift gedeckt ist. Die generelle Bezugnahme auf nicht unterschriebene AGB mit einer Gerichtsstandklausel ist selbst dann nicht ausreichend, wenn sie der Vertragsurkunde (dem schriftlichen Anbot) beigefügt sind.

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