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Zur Pfändbarkeit von Leibrentenforderungen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 16 Heft 1 v. 15.1.1996

§ 290a Abs 1 Z 11 EO

Nicht jede Leibrentenforderung ist beschränkt pfändbar. Unter § 290a Abs 1 Z 11 EO fallen nur solche wiederkehrende Leistungen, die aufgrund (eines Ausgedingvertrages oder) eines Unterhaltszwecken dienenden Leibrentenvertrages zu leisten sind. Für die Beschränkung auf Fälle des gesetzlichen Unterhaltes bildet der Gesetzeswortlaut keine Grundlage.

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