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Nachversteuerung von Lohnbezügen: Dienstgeberhaftung oder Wiederaufnahme der Veranlagung

SteuerrechtChristoph RitzRdW 1996, 613 Heft 12 v. 15.12.1996

Der Dienstgeber haftet für die Lohnsteuer des Dienstnehmers auch bei nachträglich bekannt gewordenen Lohnbezügen. Wird allerdings der Dienstnehmer zur ESt veranlagt, dann entspricht es der Verfahrensökonomie, die nicht entrichtete (Lohn-)Steuer nur im Veranlagungsverfahren des Dienstnehmers geltend zu machen. Der Dienstgeber ist nicht mehr in Anspruch zu nehmen.

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