Kurz vor dem Ende der Frist zur Umsetzung der Arbeitszeit-RL bestätigte der EuGH deren Rechtmäßigkeit. Die Regelung, wonach der Sonntag grundsätzlich arbeitsfrei zu bleiben hat, wurde aufgehoben.
Wirtschaftsuniversität Wien
Kurz vor dem Ende der Frist zur Umsetzung der Arbeitszeit-RL bestätigte der EuGH deren Rechtmäßigkeit. Die Regelung, wonach der Sonntag grundsätzlich arbeitsfrei zu bleiben hat, wurde aufgehoben.
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