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§ 12 EStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 567 Heft 11 v. 15.11.1996

Art VI UmgrStG
§ 12 EStG

Stille Reserven, die aus Anlass der Veräußerung einer Beteiligung aufgedeckt wurden, konnten im Geltungsbereich des § 12 idF vor dem StruktAnpG 1996 auf angeschaffte Beteiligungen übertragen werden. Diese Übertragungsmöglichkeit bezog sich auch auf die Ausgabe von Anteilen anlässlich der Gründung einer Kapitalgesellschaft.

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