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EnFG-Begünstigung bei Einbringung eines Kleinkraftwerkes

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 566 Heft 11 v. 15.11.1996

Art III UmgrStG
EnFG

Die „Zwanzigstelbegünstigung“ wird für Kleinkraftwerksbetreiber iSd § 9 Abs 1 EnFG 1979 im Falle der Einbringung des Betriebes in eine Körperschaft mit Buchwertfortführung nach Art III UmgrStG nicht beendet, sondern kann von der übernehmenden Körperschaft für den restlichen Zeitraum - bezogen auf den Gewinn aus der Stromerzeugungsanlage - in Anspruch genommen werden. Voraussetzung wird dafür sein, dass nach der Umgründung die in § 8 Abs 1 EntG genannte Voraussetzung, dass die Stromerzeugung den ausschließlichen Betriebsgegenstand darstellt, gewahrt bleibt.

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