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VwGH: Mitgliedsbeiträge an den BSA keine Werbungskosten

SteuerrechtRdW 1996, 551 Heft 11 v. 15.11.1996

Mitgliedsbeiträge eines Richters und Lehrers an den BSA sind keine Werbungskosten; es wurde allerdings nicht geltend gemacht, dass die Mitgliedschaft beim BSA dem beruflichen Fortkommen dient.

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