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WIFI- und BFI-Vortragende unecht USt-befreit

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 510 Heft 10 v. 15.10.1996

§ 6 Abs 1 Z 11 lit b UStG 1994

Die Tätigkeit der (selbständigen) Vortragenden am Berufsförderungsinstitut (BFI) und am Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer (WIFI) kann nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen unter die Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 11 lit b UStG 1994 subsumiert werden.

BMF , 09. und 27. August 1996

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