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Verkündetes Anerkenntnisurteil

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 476 Heft 10 v. 15.10.1996

§ 395 ZPO, § 416 Abs 3 ZPO

Wenn bei Verkündung des Anerkenntnisurteils die Entscheidung im Kostenpunkt der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten wird, so wird das Urteil erst mit deren Zustellung wirksam.

OGH 8. 2. 1996, 2 Ob 507/96

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