An einer KG sind die Eltern je zur Hälfte beteiligt. Das Betriebsgebäude steht jedoch im Alleineigentum und somit im Sonderbetriebsvermögen des Vaters. Im Zuge der Firmenübergabe an die drei Kinder sollen zwar die Gesellschaftsanteile zu je 1/3, das Gebäude allerdings zur Gänze nur an ein Kind übergehen. Der Vater möchte somit 1/3 seiner Beteiligung und das Gebäude dem einen Kind und 2/3 den anderen Kindern schenken. Die Frage ist nun, ob es zu einer (anteiligen) Auflösung der stillen Reserven kommt bzw ob diese Auflösung vermieden werden kann.