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Zuständigkeitsvereinbarung in AGB - keine objektiv ungewöhnliche Klausel

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 259 Heft 7 v. 1.7.1995

JN § 104

ABGB § 864a

Eine ausdrückliche Vereinbarung iSd § 104 Abs 1 JN kommt bereits dadurch zustande, daß eine entsprechende Urkunde unterfertigt wird, selbst wenn über die Vereinbarung eines Gerichtsstandes vorher nicht mündlich verhandelt wurde.

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