vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Unwirksame Konkurrenzklausel eines Wirtschaftstreuhänders

SteuerrechtRdW 1995, 244 Heft 6 v. 1.6.1995

Die Dienstordnung eines Wirtschaftstreuhänders sah folgendes vor: Angestellte, die begründeterweise entlassen worden sind oder selbst das Arbeitsverhältnis lösen, dürfen innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden keine Erwerbstätigkeit im gleichen Geschäftszweig ausüben. - Kündigt also der Dienstnehmer dieses Wirtschaftstreuhänders, dann darf er ein Jahr lang bei keinem anderen Wirtschaftstreuhänder tätig sein.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!