vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Fremdenbeherbergung geringen Umfangs kein Gewerbebetrieb - Aufteilungsverbot bei „gemischt“ genutzter Küche

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1995, 208 Heft 5 v. 1.5.1995

EStG § 20 Abs 1 Z 2, §§ 23, 28

1. Bei einer Früchstückspension mit drei Zimmern und sechs Betten (samt Bad/Dusche, WC, Nebenräumen zur Fremdenbeherbergung mit Frühstück) ist ebensowenig Gewerbebetrieb anzunehmen wie bei einer Frühstückspension mit vier Zimmern und acht Betten).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!