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Durchschnittsentgelt als Berechnungsgrundlage der Abfertigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtMonika DrsRdW 1995, 148 Heft 4 v. 1.4.1995

AngG §§ 14 Abs 1, 16, 23 Abs 1

1. Berechnungsgrundlage der Abfertigung ist der Durchschnittsverdienst, der sich aus den mit einer gewissen Regelmäßigkeit - wenn auch nicht in jedem Monat - wiederkehrenden Bezügen ergibt.

2. Für die Einbeziehung der Überstundenentgelte in die Berechnung der Abfertigung ist ein Zeitraum eines Jahres als Höchstausmaß für die Ermittlung des Durchschnittszeitraumes heranzuziehen.

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