AngG §§ 6, 23 Abs 7, 26 Z 2
GewO 1994 § 82 lit d
1. Erfolgt die Kündigung aus einem Grund, der den AN zum vorzeitigen Austritt berechtigen würde, kommen dieser Kündigung die Rechtsfolgen eines Austritts zu.
AngG §§ 6, 23 Abs 7, 26 Z 2
GewO 1994 § 82 lit d
1. Erfolgt die Kündigung aus einem Grund, der den AN zum vorzeitigen Austritt berechtigen würde, kommen dieser Kündigung die Rechtsfolgen eines Austritts zu.