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Kein Einkommensplitting durch Zuwendungs- Bruttofruchtgenuß unter Lebenden

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1995, 85 Heft 2 v. 1.2.1995

EStG § 2, § 18 Abs 1 Z 1, § 29 Z 1

Hat der Vater der Tochter an einem Mietobjekt das Fruchtgenußrecht mit der Maßgabe eingeräumt, daß die Mieteinnahmen der Tochter zufließen, während der Vater alle Aufwendungen trägt, so wird ein derart eingeräumter Fruchtgenuß als Zuwendungs-Bruttofruchtgenuß bezeichnet.

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