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Beherrschende Gesellschafterstellung rechtfertigt keine Aktivierung von Gewinnanteilen - VwGH gegen BMF

SteuerrechtRdW 1995, 71 Heft 2 v. 1.2.1995

Nach Auffassung des BMF sind Gewinnanteile bei der Muttergesellschaft bereits zum Ende des Wirtschaftsjahres der Tochtergesellschaft zu aktivieren, wenn die Muttergesellschaft eine beherrschende Stellung hat; der entsprechende Gewinnverteilungsbeschluß ist nicht abzuwarten, wenn mit der Ausschüttung zu rechnen ist. Diese Auffassung vertrat zunächst der BFH, BStBl 1981 II 184, gestützt auf eine handelsrechtliche Entscheidung des BGH; Braito hat in Rdw 1985, 226 darauf hingewiesen, worauf das BMF sich in einem Einzelerlaß der deutschen Rechtsauffassung anschloß (SWK 1986, A I 131); ebenso Quantschnigg/Schuch (§ 6 Tz 124); dagegen vertritt Gassner ein Wahlrecht (ÖStZ 1986, 126); Doralt betrachtet die Auffassung des BMF als strittig (§ 6 Tz 225).

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