UmgrStG: § 22 Abs 3
KVG: § 2
Beteiligungserwerbe aufgrund einer Kapitalerhöhung innerhalb der Zweijahresfrist des § 22 Abs 3 UmgrStG, die nichts am quotenmäßigen Anteil am Nennkapital ändern oder zu einer Verringerung desselben führen, sind für die Anwendung des § 22 Abs 3 UmgrStG unschädlich.