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EU-Subventionen für die Land- und Forstwirtschaft grundsätzlich steuerpflichtig, aber abpauschaliert

SteuerrechtWalter SchöglRdW 1995, 485 Heft 12 v. 1.12.1995

Im Rahmen der Marktordnung der EU werden an Land- und Forstwirte eine Reihe direkter Ausgleichszahlungen gewährt. Grob betrachtet handelt es sich einerseits um jährliche Ausgleichszahlungen, mit denen die Preissenkung infolge der GAP-Reform abgegolten werden soll. Andererseits gibt es während einer Übergangszeit von vier Jahren degressive Ausgleichszahlungen, die den mit der Übernahme des EU-Systems verbundenen Umstellungsprozeß für die Land- und Forstwirtschaft erleichtern sollen. Soweit es sich um produktfördernde Maßnahmen handelt, kommt die Förderung laufend beim Verkauf der Produkte oder jährlich zum Tragen. In Fällen einer Flächenförderung werden die Ausgleichszahlungen in der Regel einmal jährlich ausbezahlt. Einmalige Ausgleichszahlungen kommen im Bereich der EU-Rodungsaktion (etwa Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen) und als investitionsfördernde Maßnahmen in Betracht.

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