AlVG §§ 9 Abs 5 bis 7, 12
1. Eine Aussetzung des Arbeitsverhältnisses unter vorübergehender Sistierung seiner Hauptpflichten bewirkt keine Beendigung oder Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses. Aussetzungszeiten sind demnach Dienstzeiten, für die kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht