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Zum Zustandekommen einer Schiedsvereinbarung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 468 Heft 12 v. 1.12.1995

ZPO §§ 577, 599

Für das gültige Zustandekommen einer Schiedsvereinbarung genügt es, wenn sich das Mitglied einer Genossenschaft durch eine schriftliche Beitrittserklärung dem ihm zugegangenen, eine Schiedsklausel enthaltenden Statut unterwirft.

Von einer in einem Statut enthaltenen Schiedsvereinbarung sind nur körperschaftsrechtliche Streitigkeiten, nicht aber solche über Individualrechte (hier Ersatz eines der Genossenschaft zuzurechnenden Schadens) umfaßt.

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