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Bürgschaftserklärung durch Telekopie

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 467 Heft 12 v. 1.12.1995

ABGB § 1346 Abs 2

Eine durch Telekopie übermittelte Bürgschaftserklärung, der es an der eigenhändigen Originalunterschrift des Erklärenden fehlt, entspricht nicht der in § 1346 Abs 2 ABGB angeordneten Schriftform.

OGH 27. 3. 1995, 1 Ob 515/95

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