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Keine Aufspaltung einheitlicher Rechtsgeschäfte, Maßgeblichkeit des Urkundeninhalts

SteuerrechtJudikaturSteuerrechtRdW 1995, 456 Heft 11 v. 1.11.1995

GebG: § 17 Abs 1, § 33 TP 9

1. Für die Festsetzung von Gebühren ist gemäß § 17 Abs 1 GebG einzig und allein nur der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift maßgebend. Ob eine - für die Gebührenbemessung relevante - Vertragsleistung angemessen ist, weiters ob überhaupt bzw in welcher Form ein Rechtsgeschäft ausgeführt wird, hat hingegen keine Bedeutung.

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