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Wechsel der Gewinnermittlungsart grundsätzlich kein Mißbrauch

SteuerrechtJudikaturSteuerrechtRdW 1995, 454 Heft 11 v. 1.11.1995

EStG 1972: § 4 Abs 1 und 3

Die grundsätzlich freie Wahl - und damit auch der Wechsel - der Gewinnermittlungsart ist vom EStG vorgezeichnet. Beschreitet der Steuerpflichtige aber unmittelbar jenen Weg, den das Gesetz selbst vorzeichnet, so kann von einem Mißbrauch nicht gesprochen werden.

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