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Vertrauensunwürdigkeit und Rechtzeitigkeit einer Entlassungserklärung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1995, 433 Heft 11 v. 1.11.1995

AngG § 27 Z 1

ArbVG § 102

1. Sanktionen wie Kündigung oder Entlassung in kollektivvertraglichen Disziplinarordnungen sind keine Disziplinarmaßnahmen iSd § 102 ArbVG. Diese Regelungen sind aber vom AG zu beachten, widrigenfalls eine Beendigungserklärung rechtsunwirksam ist.

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