IPRG §§ 5, 41, 42
ABGB §§ 1096, 1295
Eindeutige Argumente, die bei der Verbraucherstaatanknüpfung die Ausschaltung des im Gesetz verankerten Grundsatzes der Gesamtverweisung geboten erscheinen lassen, sind nicht zu finden. Die Verweisung nach § 41 IPRG ist bei dieser Zweifelsfrage nicht vom gesetzlichen Grundsatz auszunehmen.