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Anwendung von § 1155 ABGB bei Annahmeverzug des Arbeitgebers

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1994, 255 Heft 8 v. 1.8.1994

ABGB §§ 1155, 1419

Auch bei Annahmeverzug des Arbeitgebers ist § 1155 ABGB anzuwenden und das anderweitig Erworbene anzurechnen.

OGH 16. 3. 1994, 9 Ob S 34/93 (OLG Linz 7. 10. 1993, 12 Rs 79/93; LG Salzburg 17. 12. 1992, 19 Cgs 26/92)

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