BAG § 15 Abs 4 lit g
UrlG §§ 9, 10
Löst der Lehrling das Lehrverhältnis wegen Aufgabe des Lehrberufes vorzeitig auf, so ist die für eine Arbeitnehmerkündigung in § 9 Abs 1 UrlG getroffene Rechtsfolgenanordnung analog anzuwenden.
BAG § 15 Abs 4 lit g
UrlG §§ 9, 10
Löst der Lehrling das Lehrverhältnis wegen Aufgabe des Lehrberufes vorzeitig auf, so ist die für eine Arbeitnehmerkündigung in § 9 Abs 1 UrlG getroffene Rechtsfolgenanordnung analog anzuwenden.