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Wortfolge in § 2 b GleichbG widerspricht Rechtsstaatsprinzip

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1994, 251 Heft 8 v. 1.8.1994

GleichbG: § 2 b

In § 2 b GleichbG wird die Wortfolge „und den Aufträgen der Gleichbehandlungskommission nachkommen“ als verfassungswidrig aufgehoben. Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.

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