ZPO §§ 528 Abs 2 Z 6, 530, 535
Im Wiederaufnahmsverfahren über eine Besitzstörungsklage ist der Revisionsrekurs gem § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls auch dann unzulässig, wenn das Gericht 2. Instanz funktionell wie ein Gericht 1. Instanz tätig wurde.
OGH 20. 1. 1994, 8 Ob 610/93