ABGB §§ 1295 Abs 2, 1300 Satz 2
Der Vater eines unehelichen Kindes hat gegen dessen Mutter trotz ihrer wissentlich unrichtigen Auskunft über die Empfängnismöglichkeit keinen Anspruch auf Ersatz der Unterhaltsleistungen nach § 1300 Satz 2 oder § 1295 Abs 2 ABGB.