Mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum am 1. 1. 1994 war eine beträchtliche Erneuerung der österreichischen Rechtsordnung verbunden. Die Kundmachung des Bundeskanzlers vom 29. 12. 1993, BGBl 1993/917, betreffend die Rechtsvorschriften, die gleichzeitig mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum in Kraft treten, führt nicht weniger als 73 BG, VO und Abkommen aus den Jahren 1992 und 1993 an, darunter das BG, mit dem das KSchG zur Anpassung an das EWR-Abkommen geändert wird, BGBl 1993/247. Damit erfahren die bislang nicht speziell geregelten Reiseveranstaltungsverträge eine gesonderte Normierung1) zur Angleichung der Rechtslage an die EG-Richtlinie vom 13. 6. 1990 über Pauschalreisen2).