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Rechtsprechung zum UN-Kaufrecht (III)

WirtschaftsrechtMartin KarollusRdW 1994, 386 Heft 12 v. 1.12.1994

Seit der letzten Übersicht (RdW 1992, 168 f) haben sich die deutschen Gerichte wieder mehrfach mit dem UNK1)1)Artikel ohne Angabe der Fundstelle beziehen sich auf das UNK. beschäftigt2)2)Zu ersten E aus Ungarn und den USA sowie zu einem IHK-Schiedsspruch s Magnus, ZEuP 1993, 84 f.. Insgesamt liegen nun 19 veröffentlichte deutsche E vor, von denen immerhin 11 vom OLG stammen2a)2a)Mitgerechnet ist die erst nach Abschluß des Manuskripts veröffentlichte E OLG Köln 22. 2. 1994, 22 U 202/93, EWiR Art 29 CISG 1/94, 867 f (Schlechtriem). . Zumindest für Deutschland ist damit die vielfach angestellte Prognose, das UNK werde nur wenig Bedeutung erlangen, bereits jetzt eindrucksvoll widerlegt. Und auch aus Österreich liegt immerhin die erste E vor (unten 1.). Daß bei uns noch keine mit Deutschland vergleichbare Entwicklung stattgefunden hat, liegt wohl weniger an dem Fehlen einschlägiger Fälle als vielmehr daran, daß die Anwendbarkeit des UNK vielfach schlicht übersehen oder aber von den Verfahrensbeteiligten noch im Gerichtsverfahren durch Abbedingung vermieden wird. Im einzelnen ist von folgenden E zu berichten3)3)Aus Platzgründen können nur die wichtigsten Aspekte angesprochen werden; für eine vollständige Information ist daher ein Studium der Originalfundstellen unabdingbar.:

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