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Versicherung als Wertbestandteil bei Bestandsverträgen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 336 Heft 10 v. 1.10.1994

GebG: § 33 TP 5

1. Zum „Wert“, von dem die Gebühr für Bestandsverträge zu berechnen ist, zählt auch ein Entgelt des Bestandnehmers an den Bestandgeber für die Übernahme anderstypischer Verpflichtungen des Bestandgebers zur Sicherung der Erhaltung der Bestandsache.

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