KO idF vor 1. 7. 2010 §§ 1, 81
Auch eine Schadenersatzforderung gegen den ehemaligen Masseverwalter wegen pflichtwidriger Führung seines Amtes gehört zum Konkursvermögen, über welches der Gemeinschuldner gemäß § 1 KO grundsätzlich nicht frei verfügen kann.