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Zumutbarkeit der Exekutionsführung gem § 98 Abs 2 EheG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 312 Heft 10 v. 1.10.1994

ABGB § 1356

EheG § 98 Abs 2

Aussichtslose Exekutionsführung gegen den Ausfallsbürgen - auch im Inland - wird vom Gläubiger nicht verlangt. Die Beweislast für die Unzumutbarkeit der Exekutionsführung trägt der Gläubiger.

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