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IFB - Wartetasteverluste bei Verschmelzungen nach Art I UmgrStG

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1993, 293 Heft 9 v. 1.9.1993

UmgrStG: Art I

EStG: § 10 Abs 8

Schwebeverluste iSd § 10 Abs 8 EStG 1988 einer übertragenden Körperschaft sind im Falle der Verschmelzung gegen den nächstfolgenden Gewinn jenes Wirtschaftsjahres der übernehmenden Körperschaft zu verrechnen, in das die Verschmelzungswirkungen fallen.

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