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Anfechtung des § 9 b UWG beim VfGH

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 276 Heft 9 v. 1.9.1993

UWG: § 9 b

§ 9 b UWG bezweckt primär eine Einschränkung der Lockvogelwerbung, er betrifft aber durch seine weite Fassung auch

Seite 276


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