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Ziel des Art 41 CMR; Haftung des Frachtführers bei Ablieferung des Gutes

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 276 Heft 9 v. 1.9.1993

AÖSp: § 33

CMR Art 41

§ 33 AÖSp wird durch Art 41 CMR nicht berührt.

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