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Keine Mietvertragserrichtungskosten für den Rechtsanwalt als Vermieter

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 276 Heft 9 v. 1.9.1993

MRG §§ 22, 27

Gem § 22 MRG wird dem Vermieter ein Pauschalbetrag für seine Verwaltungsauslagen aller Art als Betriebskostenpost zuerkannt, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob ein Verwalter bestellt ist und ohne Rücksicht auf die tatsächliche Höhe dieser Auslagen. Für eine Überwälzung vergleichbarer Aufwendungen zusätzlich zu dem in dieser Gesetzesstelle normierten Betrag bleibt kein Raum.

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